Physiotherapie Montfort

Grundsätze der Behandlung

Ihre Behandlung

Die Physiotherapie unterliegt den MTD-Gesetzen und wird immer nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt. Die Verschwiegenheitspflicht des Physiotherapeuten und die Selbstbestimmung des Patienten werden dabei immer berücksichtigt.

Die Grundsätze der Behandlung sowie die Therapievereinbarung sind in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.
 

Hausbesuch

  • Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung/Verletzung nicht möglich ist in unsere Praxis zu kommen, kann Ihnen Ihr Arzt Hausbesuche verordnen.
  • Wir bieten Hausbesuche in Feldkirch, Göfis, Frastanz, Rankweil und Meiningen an, auf Anfrage auch in weiteren Gemeinden.

Menschengerechte/Behindertengerechte Bauweise

Sowohl die Parkplätze als auch der Zugang und die Toilettenanlagen unserer Praxisräume sind behindertengerecht.

Wertgegenstände

Wir empfehlen Ihnen, Wertgegenstände nicht in die Praxis mitzubringen. Für den Verlust dieser übernehmen wir keine Haftung.

Fünf Schritte zur Physiotherapie bei uns

Behandlungsablauf

Schritt 1 – Arztbesuch

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt, auf dem Folgendes angegeben ist:

  • Diagnose
  • Art der Behandlung (Leistungsübersicht finden Sie hier)
  • Anzahl und Dauer der Behandlungen
  • Datum, Stempel und Unterschrift des verordneten Arztes
  • Bei Bedarf Hausbesuch

Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention erfolgt die Betreuung ohne ärztliche Verordnung.

Schritt 2 - Chefärztliche Bewilligung

  • ÖGK
    Aktuell ist keine Bewilligung der Verordnung notwendig. Die ÖGK übernimmt 80% des vereinbarten Vertragspartnertarifs.
    Details finden Sie bei der ÖGK
  • SVS
    Eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung ist notwendig. Die Verordnung muss von Ihnen zur Bewilligung eingereicht werden (z.B. über svsGO). Die Kostenerstattung variiert je nach vereinbarten bzw. erreichten Gesundheitszielen.
    Details finden Sie bei der SVS
  • BVAEB
    Aktuell ist keine Bewilligung der Verordnung notwendig. Die BVAEB übernimmt 90% der Vertragstarif-Kosten, egal ob Sie bei einem Vertragspartner oder bei einem Wahltherapeut in Behandlung sind.
    Details finden Sie bei der BVAEB
  • Privatversicherung
    Patienten, welche privatversichert sind (z.B. Grenzgänger), brauchen keine chefärztliche Bewilligung, aber trotzdem eine Verordnung vom Arzt.
  • Alle Angaben zum Kostenersatz der Sozialversicherungsträger sind ohne Gewähr und müssen bei Unsicherheit selbst erfragt werden! Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, kann diese den Differenzbetrag der Kostenerstattung der Pflichtversicherung übernehmen.

Schritt 3 – Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind über diese Homepage, per E-Mail oder per Telefon möglich. Treten Sie mit uns in Kontakt! Da wir unseren Patienten einen ungestörten Therapieablauf ermöglichen möchten, können wir während der Behandlungen nicht immer ans Telefon kommen. Wir bitten Sie daher uns eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie verlässlich zurück.

Wir bitten Sie Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu verständigen (Anrufbeantworter, Email), damit wir den frei werdenden Termin wieder vergeben können. Bei Fehlen ohne Terminabsage sehen wir uns gezwungen, Ihnen die Therapie in Rechnung zu stellen.

Schritt 4 - Physiotherapeutischer Prozess

Zu Beginn der Behandlungsserie wird in der Physiotherapie gemeinsam eine Befunderhebung durchgeführt um ein individuelles Behandlungsziel zu definieren. Dadurch und mit Hilfe von vorhandenen Befunden (MRI, CT, Röntgen, …) wird die Auswahl der richtigen Behandlungsmaßnahmen und –methoden erleichtert. Die Therapie wird auf jeden Einzelnen abgestimmt und durch ständige Dokumentation schriftlich festgehalten. Eine gute Zusammenarbeit ist von großer Bedeutung um eine schnelle Zielerreichung zu ermöglichen.

Mitzubringen:

  • Überweisung
  • Handtuch
  • bequeme Kleidung
  • vorhandene Befunde und Bilder

Schritt 5 - Kosten und Kostenrückerstattung

Die Physiotherapie Montfort ist eine anerkannte Wahltherapie-Praxis.

Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung variieren nach Dauer der Behandlung sowie Behandlungsart. Unsere Tarifliste für physiotherapeutische Behandlungen finden Sie hier.

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mit beiliegendem Zahlschein bei Ihrer Bank einzahlen. Nach Überweisung des gesamten Betrages können Sie die Honorarnote, die Verordnung sowie die Zahlungsbestätigung (nur Originale) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, kann diese den Differenzbetrag übernehmen.

Physiotherapie Montfort

Fragen und Antworten

Wie komme ich zur Physiotherapie?

Bei Schmerzen oder Einschränkungen des Bewegungsapparats besprechen Sie mit Ihrem/Ihren behandelnden Arzt / Ärztin die Möglichkeiten einer Physiotherapie. Diese/r wird Ihnen entsprechend den Beschwerden eine Überweisung zur Physiotherapie ausstellen. Nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung kommen Sie in unsere Praxis und bringen eventuell vorhandene Befunde, Röntgen- oder MRT Bilder mit.

Eine Leistungsübersicht der Krankenkassen finden Sie hier (Link ‚Leistungsübersicht Sozialversicherungen‘)

Erstattet die ÖGK nur mehr 30-minütige Physio-Einheiten?

An dieser Stelle ein klares Nein! Nach wie vor wird im Rahmen der Krankenbehandlung jene Leistung von der ÖGK bezahlt, die von den ÄrztInnen verordnet und von den TherapeutInnen durchgeführt wird. Das können je nach Krankheitsbild 30 Minuten sein, aber auch 45 oder 60 Minuten.

Das 6×30-Minuten-Schema dient zur Orientierung und ist nicht als Vorgabe an die ÄrztInnen zu verstehen. Auch nach den ersten 6 Einheiten kann die Therapie bei Bedarf fortgesetzt werden – nahtlos und mit Kostenbeteiligung der ÖGK.

Wie oft im Jahr kann ich zur Physiotherapie gehen? Gibt es eine Deckelung durch die ÖGK?

Sie können so oft zur Physiotherapie gehen wie medizinisch notwendig, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Zu beachten ist, dass die Behandlung ausreichend und zweckmäßig zu sein hat. Eine Deckelung durch die ÖGK (z. B. eine Serie pro Jahr) gibt es nicht.

Besitzen Sie einen Vertrag mit der Krankenkasse?

Nein, wir sind eine anerkannte Wahltherapie-Praxis ohne Kassa-Vertrag. Bis zu unserem Umzug von Gisingen in die Waldfriedgasse hatten wir 5 Jahre einen Kassa-Vertrag. Diesen mussten wir leider zurücklegen, da die Krankenkassen keine Zusatzleistungen, wie wir sie anbieten, bei ihren Vertragspartnern dulden.

Welche Kosten fallen für die Therapie an?

Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung variieren nach Dauer der Behandlung sowie Behandlungsart. Unsere Tarifliste für physiotherapeutische Behandlungen finden Sie hier.

Am Ende der Therapieserie erhalten Sie von uns eine Rechnung. Nach dem Begleichen der Rechnung können Sie diese bei der Krankenkasse einreichen und erhalten je nach Krankenkasse einen Anteil der Rechnung rückerstattet. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie in weiterer Folge den Selbstbehalt bei dieser geltend machen.

Wo finde ich die Bankdaten für eine Überweisung?

Die Bankdaten finden Sie auf der Rechnung oder können im Sekretariat angefragt werden. Bitte bei jeder Überweisung die Rechnungsnummer anführen. Auf unserer Homepage werden aus betrugspräventiven Gründen keine Bankdaten mehr angegeben.

Wie kann ich einen vereinbarten Termin absagen?

Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten müssen diese in Rechnung gestellt werden. Die Abmeldung kann per Email oder telefonisch erfolgen. Falls das Telefongespräch nicht entgegengenommen wird, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen. Genauere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kann ich in der Physiotherapie Montfort auch trainieren?

Während einer Therapieserie ist das Training in unserem Präventions- und Therapiepark an beiden Standorten jederzeit möglich und wird bei vielen Beschwerdebildern auch zusätzlich zur Therapie empfohlen. Nach Abschluss der Therapie können Sie als Selbstbezahler weiter die Geräte nutzen, um Ihren Therapieerfolg langfristig zu sichern.

Welche Kurse bietet die Physiotherapie Montfort im Bewegungsraum an?

Aktuelle Informationen über unsere Gruppenkurse finden Sie hier.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Dies variiert je nach Krankenversicherung. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Krankenversicherungsträger nach, um eine korrekte Antwort zu bekommen.

Brauche ich immer eine ärztliche Überweisung?

Für die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung ist das nicht nötig – dort können Sie einfach auf eigene Initiative zu uns kommen. Auch Selbstzahler ohne Kassenleistung sind bei uns jederzeit willkommen.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung, bequeme Kleidung zum Umziehen, ein Handtuch sowie vorhandene Befunde, Röntgen- oder MRT-Bilder mit. Das hilft uns, beim Erstgespräch sofort ein vollständiges Bild Ihrer Situation zu bekommen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Das hängt von der Verordnung und dem Beschwerdebild ab. Üblich sind 30, 45 oder 60 Minuten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kassenpraxis und einer Wahltherapiepraxis?

Bei einer Kassenpraxis rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab – Sie zahlen nichts oder wenig. Als Wahltherapiepraxis rechnen wir direkt mit Ihnen ab; Sie reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten einen festgelegten Prozentsatz zurück. Der Vorteil: wir können flexibler auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und sind nicht auf Standardleistungen beschränkt.

Kann ich auch ohne Schmerzen zu Ihnen kommen?

Ja, absolut. Unser Präventionsangebot richtet sich an alle, die ihre Gesundheit erhalten und Beschwerden erst gar nicht entstehen lassen möchten – ganz ohne Überweisung und unabhängig von einer Erkrankung. Sprechen Sie uns einfach an.

Bieten Sie auch Hausbesuche an?

Ja. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Verletzung nicht zu uns in die Praxis kommen können, kann Ihr Arzt einen Hausbesuch verordnen. Wir kommen dann zu Ihnen nach Hause – in Feldkirch und den umliegenden Gemeinden (Göfis, Frastanz, Rankweil, Zwischenwasser u. a.). Für weiter entfernte Gebiete fragen Sie gerne an.

Kann ich nach einer Operation direkt zur Physiotherapie kommen?

Ja, sobald Ihr Arzt oder Chirurg eine physiotherapeutische Behandlung verordnet. Wir koordinieren uns bei Bedarf auch direkt mit dem behandelnden Arzt, um den Übergang von der Operation zur Rehabilitation so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Falls die Operation planbar ist, melden Sie sich bitte bereits im Vorfeld, damit wir für Sie Termine gleich nach der Operation reservieren können.

Sind Ihre Räumlichkeiten rollstuhlgerecht?

Ja. Sowohl die Parkplätze als auch der Zugang und die Sanitäranlagen an unseren Standorten sind behindertengerecht gestaltet.

Gibt es Gutscheine?

Ja – Gutscheine sind eine schöne Möglichkeit, jemandem etwas Gutes zu tun. Sie können einen Gutschein über einen bestimmten Betrag oder eine konkrete Leistung (z. B. Massage, Trainingseinheit) direkt bei uns anfragen. Wir schicken ihn auch gerne per Post.

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail für Fragen zur Verfügung - Kontakt

Unsere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen

Sicherheitsinformation

Die Sicherheit unserer PatientInnen und unseres Personals steht bei uns an oberster Stelle.

Als allgemeine Hygiene- und Sicherheitsstandards kann auf freiwilliger Basis ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und bei Hochrisikopatienten ist auch unser Personal gerne bereit, für die jeweilige Therapiesitzung präventiv einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Unsere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen 

  • Einsatzbereiter Defibrillator gut zugänglich im Eingangsbereich
  • Kontrollierte Be- und Entlüftung in allen Therapieräumen.
  • Möglichkeit zum Stoßlüften nach jeder Therapie-Einheit durch große Fenstertüre nach außen in jedem Therapieraum und den Trainingsräumen.
  • Raumluft-CO2-Messung im Trainingsbereich als Maßstab, wann gelüftet werden soll.
  • FFP2-Masken bei Bedarf für PatientInnen und TherapeutInnen.
  • Regelmäßige Desinfektion aller Geräte und Liegen nach Benutzung.
  • Information über Hygienevorschriften für jeden überall ersichtlich.
  • Großzügiger Wartebereich, um genügend Abstand zu gewährleisten.
  • Mehrere Möglichkeiten zum Händewaschen
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung aller Geräte nach dem Medizinprodukte-Gesetz

Fehlt Ihnen noch das passende Geschenk?

Gutscheine

Möchten Sie jemanden verwöhnen oder einfach nur eine Freude bereiten?
Tun Sie Ihren Liebsten etwas Gutes. Schenken Sie Gesundheit, Entspannung und Wohlbefinden.

Mit einem Gutschein über eine wohltuende Massage, eine gesundheitsfördernde physiotherapeutische Anwendung oder ein Trainingstherapie-Abo können Sie fast jeden glücklich machen.

Sie erhalten die Gutscheine über den von Ihnen gewünschten Betrag bzw. die gewünschte Anwendung oder Trainingseinheit. Gutscheine können direkt in der Praxis abgeholt werden, aber auch nach Zahlungseingang am Postweg verschickt werden.

Wir beraten Sie gerne – Kontakt

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